Wir übernehmen die Erstellung und fristgerechte Übermittlung aller wiederkehrenden Steuererklärungen sowie Steueranmeldungen nebst allen Nebenanforderungen wie z.B. die Entwicklung der steuerlichen Wertansätze und die Einreichung der E-Bilanz.
Bei Bedarf werden Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen, Grundsteuerwerterklärungen sowie Feststellungen nach dem Bewertungsgesetz eingereicht. Auch Meldungen nach dem Umwandlungssteuergesetz und Grunderwerbsteuergesetz sowie Kapitalertragsteueranmeldungen erstellen wir gerne für Sie.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter*innen werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Falls Sie uns einmal nicht telefonisch erreichen, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht. Ungeachtet unserer Öffnungszeiten vereinbaren wir gerne individuelle Termine.
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